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Gebührentarif

Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth.Kirchengemeinde Kappeln hat in seiner Sitzung vom 29.11.2018 folgende Änderung der Gebührensatzung beschlossen. Diese wurden vom Kirchenkreis am 6.12.2018 kirchenaufsichtlich genehmigt.

1. Grabnutzungsgebühren

1.1 Reihengrabstätte

 
_a. Erdreihengrab bis 1,20 m für 15 Jahre 450,00 €
_b. Erdreihengrab über 1,20 m für 25 Jahre 1200,00 €
_c. für Urnen für 25 Jahre 1200,00 €
 
1.2 Wahlgrabstätte  
_a. Erdwahlgrab für 25 Jahre - je Grabbreite -  1200,00 €
_b. Erdwahlgrab besondere Lage für 25 Jahre - je Grabbreite - 1200,00 €

_c. Erdrasenwahlgrab für 25 Jahre - je Grabbreite -

1650,00 €

_d. Urnenwahlgrab für 25 Jahre - je Grabbreite -

1200,00 €

_e. Urnenrasenwahlgrab für 25 Jahre - je Grabbreite -

1530,00 €

_f. Wahlgrabstätte mit einem eingeschränkten Nutzungsrecht
__. für mindestens 5 Jahre je Grabbreite und Jahr -

24,00 €

__. in Rasenlage -

35,00 €
 

1.3 Urnengrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte

 

a. ohne Gedenkstein für 25 Jahre - je Grabbreite -

1320,00 € 

b. mit Gedenkstein für 25 Jahre - je Grabbreite -

1945,00 € 

 
1.4 Für die zusätzliche Beisetzung einer Urne oder eines Kindersarges in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte

600,00 € 

 
1.5 Wiedererwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung wird der Jahresbeitrag der Gebühren unter 2 berechnet. Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben und tag genau berechnet.  

2. Gebühren für die Bestattung

für das ausheben und Verfüllen der Gruft

_a. für eine Erdbestattung Sarg bis 1,20 m

250,00 € 

_b. für eine Erdbestattung Sarg über 1,20 m

490,00 € 

_c. c) für eine Urnenbeisetzung

230,00 € 

3. Verwaltungsgebühren

3.1 Für die Ausstellung einer Graburkunde und Überlassung der Friedhofssatzung 20,00 €
 
 
3.2 Für die Umschreibung einer Graburkunde auf den Namen anderer Berechtigter 20,00 €
 
 
3.3 Für die Genehmigung zur Aufstellung  
__a. ..eines stehenden Grabmals einschließlich der jährlichen Prüfung der Standfestigkeit 55,00 €
 
__b. ..eines liegenden Grabmals 25,00 € 
__c. bei einer Grabnutzungsverlängerung wird für ein stehendes Grabmal für die Prüfung der Standsicherheit eine Gebühr erhoben von jährlich 1,30 € 
 
3.4 Gebühr für das Abräumen und Entsorgen eines liegenden Grabmals,
eines stehenden Grabmals bis 59 cm Breite
eines stehenden Grabmals über 60 cm Breite

55,00 €
60,00 €
100,00 €

4. Gebühren für die Ausgrabungen

4.1 für die Ausgrabung eines Sarges 2450,00 €
 
4.2 für die Ausgrabung einer Urne 460,00 €

5. Sonstige Grabgebühren

5.1 Herrichten der Grabstätte - Erdbestattung - 180,00 €
 
5.2 Gebühr für die Benutzung der Aufbewahrungsräume, je Sarg 140,00 €
5.3 Benutzung der Aufbewahrungsräume, wenn 
die Bestattung auswärts erfolgt - pro Tag - 

40,00 €
 

 

5.4 Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle
(Die Gebühr trägt für Kirchenmitglieder der Kirchengemeinden Kappeln und Ellenberg die jeweilige Kirchengemeinde)

100,00 €

Stand der Gebührensatzung ist der 29.11.2018. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hier finden Sie die Friedhofsgebuehrensatzung zum Download:

Friedhofsgebuehrensatzung-29.11.2018.pdf

Friedhofsgebuehrensatzung-Bestattungswald-29.11.2018.pdf