Gebührentarif
Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth.Kirchengemeinde Kappeln hat in seiner Sitzung vom 29.11.2018 folgende Änderung der Gebührensatzung beschlossen. Diese wurden vom Kirchenkreis am 6.12.2018 kirchenaufsichtlich genehmigt.
1. Grabnutzungsgebühren
1.1 Reihengrabstätte
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_a. Erdreihengrab bis 1,20 m für 15 Jahre |
450,00 € |
_b. Erdreihengrab über 1,20 m für 25 Jahre |
1200,00 € |
_c. für Urnen für 25 Jahre |
1200,00 € |
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1.2 Wahlgrabstätte |
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_a. Erdwahlgrab für 25 Jahre - je Grabbreite - |
1200,00 € |
_b. Erdwahlgrab besondere Lage für 25 Jahre - je Grabbreite - |
1200,00 € |
_c. Erdrasenwahlgrab für 25 Jahre - je Grabbreite -
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1650,00 € |
_d. Urnenwahlgrab für 25 Jahre - je Grabbreite -
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1200,00 € |
_e. Urnenrasenwahlgrab für 25 Jahre - je Grabbreite -
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1530,00 € |
_f. Wahlgrabstätte mit einem eingeschränkten Nutzungsrecht
__. für mindestens 5 Jahre je Grabbreite und Jahr -
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24,00 € |
__. in Rasenlage -
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35,00 € |
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1.3 Urnengrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte
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a. ohne Gedenkstein für 25 Jahre - je Grabbreite -
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1320,00 €
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b. mit Gedenkstein für 25 Jahre - je Grabbreite -
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1945,00 €
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1.4 Für die zusätzliche Beisetzung einer Urne oder eines Kindersarges in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte |
600,00 €
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1.5 Wiedererwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten
Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung wird der Jahresbeitrag der Gebühren unter 2 berechnet. Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben und tag genau berechnet. |
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2. Gebühren für die Bestattung
für das ausheben und Verfüllen der Gruft
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_a. für eine Erdbestattung Sarg bis 1,20 m |
250,00 €
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_b. für eine Erdbestattung Sarg über 1,20 m |
490,00 €
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_c. c) für eine Urnenbeisetzung |
230,00 €
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3. Verwaltungsgebühren
3.1 Für die Ausstellung einer Graburkunde und Überlassung der Friedhofssatzung |
20,00 € |
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3.2 Für die Umschreibung einer Graburkunde auf den Namen anderer Berechtigter |
20,00 € |
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3.3 Für die Genehmigung zur Aufstellung |
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__a. ..eines stehenden Grabmals einschließlich der jährlichen Prüfung der Standfestigkeit |
55,00 € |
__b. ..eines liegenden Grabmals |
25,00 € |
__c. bei einer Grabnutzungsverlängerung wird für ein stehendes Grabmal für die Prüfung der Standsicherheit eine Gebühr erhoben von jährlich |
1,30 € |
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3.4 Gebühr für das Abräumen und Entsorgen eines liegenden Grabmals, eines stehenden Grabmals bis 59 cm Breite eines stehenden Grabmals über 60 cm Breite |
55,00 € 60,00 € 100,00 € |
4. Gebühren für die Ausgrabungen
4.1 für die Ausgrabung eines Sarges |
2450,00 € |
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4.2 für die Ausgrabung einer Urne |
460,00 € |
5. Sonstige Grabgebühren
5.1 Herrichten der Grabstätte - Erdbestattung - |
180,00 € |
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5.2 Gebühr für die Benutzung der Aufbewahrungsräume, je Sarg |
140,00 € |
5.3 Benutzung der Aufbewahrungsräume, wenn die Bestattung auswärts erfolgt - pro Tag - |
40,00 €
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5.4 Gebühr für
die Benutzung der
Friedhofskapelle (Die
Gebühr trägt für
Kirchenmitglieder
der Kirchengemeinden
Kappeln und Ellenberg
die jeweilige Kirchengemeinde)
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100,00 €
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Stand
der Gebührensatzung ist der
29.11.2018. Alle Angaben ohne
Gewähr.
Hier finden Sie die Friedhofsgebuehrensatzung zum Download:
Friedhofsgebuehrensatzung-29.11.2018.pdf
Friedhofsgebuehrensatzung-Bestattungswald-29.11.2018.pdf
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